datenschutz / persönlichkeitsrechte

falls mein aufnahmeantrag angenommen wird und ich mitglied des vereins bzw. werkstatt-teilnehmer werde, bin ich mit der erhebung, verarbeitung (speicherung, veränderung, über-mittlung) oder nutzung meiner personenbezogenen daten im folgenden umfang einverstanden:

1. der verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene daten seiner mitglieder und werkstattteilnehmer (einzelangaben zu persönlichen und sachlichen verhältnissen) mittels daten-verarbeitungsanlagen (edv) zur erfüllung seiner satzungsgemäßen zwecke und aufgaben, z.b. der mitglieder- und werkstattteilnehmerverwaltung.

es handelt sich insbesondere um folgende daten: name und anschrift, bankverbindung (falls lastschrifteinzug vorgesehen ist), telefonnummer (festnetz oder mobil) sowie e-mail-adresse, geburtsdatum sowie funktion(en) im verein.

2. als mitglied des thüringer theaterverband e.v. und des bund deutscher amateurtheater e.v., ist der verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene daten sowohl dorthin zu melden als auch an etwaige fördermittelgeber. übermittelt werden z.b. namen und alter der mitglieder sowie namen der vorstandsmitglieder mit funktion, anschrift, telefonnummer, faxnummer und e-mail-adresse).

3. der verein hat versicherungen abgeschlossen (vereinshaftpflicht- und unfallversicherung (ergo-versicherung)), aus denen er und/oder seine mitglieder leistungen beziehen können. soweit dies zur begründung, durchführung oder beendigung dieser verträge erforderlich ist, übermittelt der verein personenbezogene daten seiner mitglieder (name, adresse, geburtsdatum oder alter, funktion(en) im verein etc.) an das zuständige versicherungsunternehmen. der verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der empfänger die daten ausschließlich dem übermittlungszweck gemäß verwendet.

4. im zusammenhang mit seinem spielbetrieb sowie anderen satzungsgemäßen veranstaltungen veröffentlicht der verein personenbezogene daten und fotos seiner mitglieder oder werkstattteilnehmer auf seiner homepage und übermittelt daten und fotos zur veröffentlichung an printmedien. die veröffentlichung/übermittlung von daten beschränkt sich dabei auf name, vereinszugehörigkeit und funktion im verein.

ein mitglied kann jederzeit gegenüber dem vorstand die abgegebene einwilligung in die veröffent-lichung von einzelfotos seiner person widerrufen. ab zugang des widerspruchs unterbleibt die veröffentlichung/übermittlung und der verein entfernt vorhandene fotos von seiner homepage.

5. berichte über ehrungen mit fotos darf der verein – unter meldung von name, funktion im verein, vereins- bzw. werkstattzugehörigkeit und deren dauer – auch an andere printmedien übermitteln.

im hinblick auf ehrungen und geburtstage kann das betroffene mitglied bzw der betroffene werkstattteilnehmer jederzeit gegenüber dem vorstand der veröffentlichung/übermittlung von einzelfotos sowie seiner personenbezogenen daten allgemein oder für einzelne ereignisse widersprechen. der verein informiert das mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte veröffentlichung/datenübermittlung in diesem bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem zeitpunkt ein widerspruch erfolgen kann. wird der widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die veröffentlichung/übermittlung. anderenfalls entfernt der verein daten und einzelfotos des widersprechenden mitglieds bzw. des werkstattteilnehmers von seiner homepage und verzichtet auf künftige veröffentlichungen/übermittlungen.

6. mitglieder- und werkstattteilnehmerlisten werden in digitaler oder gedruckter form an vorstandsmitglieder, mitarbeiter und mitglieder weitergegeben, wie deren funktion oder besondere aufgabenstellung im verein die kenntnisnahme dieser daten erfordert.

benötigt ein mitglied glaubhaft die mitgliederliste zur wahrnehmung seiner satzungsgemäßen rechte (z.b. minderheitenrechte), erhält es eine gedruckte kopie der notwendigen daten (oder eine digital kopie) gegen die schriftliche versicherung ausgehändigt, dass diese daten nicht zu anderen zwecken verwendet werden und die daten zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden, sobald der zweck erfüllt ist.

7. jedes mitglied hat im rahmen der datenschutzgrundverordnung das recht auf auskunft über die zu seiner person gespeicherten daten, ggf. den empfängern bei datenübermittlung, den zweck der speicherung sowie auf berichtigung, löschung oder sperrung seiner daten.

eine anderweitige, über die erfüllung seiner satzungsgemäßen aufgaben und zwecke hinausgehende datenverarbeitung oder nutzung (z.b. zu werbezwecken) ist dem verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen gründen hierzu verpflichtet ist oder eine einwilligung des mitgliedes oder des werkstattteilnehmers vorliegt. ein verkauf oder die weitergabe von daten darüberhinaus ist nicht gestattet und wird straf- und zivilrechtliche konsequenzen nach sich ziehen.

der vorstand wird eine aufnahme als mitglied oder werkstattteilnehmer leider ablehnen müssen, falls du mit dieser erklärung nicht einverstanden bist.