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die beitragsordnung wurde am 13. februar 2011 von der mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 1. märz 2011 in kraft.
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jedes mitglied des vereins legt seinen beitrag selber fest, zahlt jedoch mindestens 12,00 € jahresbeitrag.
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(2)
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jedes mitglied hat unabhängig von der höhe des jahresbeitrags, bei veranstaltungen des vereins anspruch auf einen ermäßigten eintrittspreis. dieser ist als mitgliederpreis deklariert und stellt eine vergünstigung gegenüber dem bereits ermäßigten eintrittspreis dar.
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(3)
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eine mitgliedschaft mit einem jahresbeitrag ab 60,00 € beinhaltet für das mitglied einen unfallversicherungsschutz sowie die kostenlose teilnahme an den angebotenen kursen.
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(4)
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die mitgliedschaft mit einem jahresbeitrag in höhe von 60,00 € kann auf ein jahr befristet abgeschlossen werden. diese mitgliedschaft wird als „ensemble-mitgliedschaft“ bezeichnet.
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(5)
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ehrenmitglieder sind vom beitrag befreit. ehrenmitglieder erfahren alle leistungen entsprechend einer ordentlichen mitgliedschaft.
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juristische personen zahlen einen jahresbeitrag in höhe von mindestens 120,00 €. die berufenen interessenvertreter dieser juristischen person haben anspruch auf leistungen und vergünstigungen entsprechend eines mitgliedes mit einem mindestjahresbeitrag in höhe von 60,00 €.
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(7)
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der mitgliedsbeitrag ist im ersten quartal des beitragsjahres – spätestens jedoch bis zum 31.03. - für das laufende geschäftsjahr als jahresbeitrag zu zahlen. die zahlung kann durch einzugsermächtigung, als überweisung oder als barzahlung erfolgen.
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(8)
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der mitgliedsbeitrag kann alternativ als monatlicher dauerauftrag oder als monatliche barzahlung bis spätestens zum 15. tag des jeweils laufenden monats entrichtet werden. die monatliche rate entspricht einem zwölftel des vereinbarten jahresbeitrages.
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(9)
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mitglieder, welche mit der monatlichen beitragszahlung mehr als einen monat in verzug geraten, sowie mitglieder, welche ihren jahresbeitrag nicht fristgerecht zahlen, verwirken somit automatisch alle im rahmen ihrer mitgliedschaft gewährten leistungen und vergünstigungen. dies gilt bis zum tag der begleichung der beitragsschuld.
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die mitgliedschaft beginnt nach der aufnahmezeit. die aufnahmezeit ist der zeitraum zwischen antragstellung und antragszusage durch den vorstand. der beitrag für neumitglieder ist spätestens 8 wochen nach antragszusage zu zahlen.
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alle weiteren punkte zur mitgliedschaft und beitragszahlung regelt die satzung.
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